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Jeder Donauinselfestgast und Mitwirkende erteilt mit dem Zutritt zum Festgelände den übertragenden TV- und Radio-Anstalten und Fotografen das Recht, die von ihm gemachten Aufnahmen entschädigungslos und ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auswerten und veröffentlichen zu dürfen.
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